Ein Unternehmen, welches in wirtschaftliche bzw. finanzielle Schwierigkeiten gekommen ist, sollte frühzeitig die Chance nutzen, die Möglichkeiten des gesetzlich neu geregelten Restrukturierungsverfahrens mit dem vordringlichen Ziel der Sanierung zu nutzen, um einer drohenden Firmeninsolvenz zuvorzukommen. Insolvenzberatung ist keine Insolvenzverwaltung. Sie hat das Ziel, eine Insolvenz zu vermeiden. Die Einsetzung eines Insolvenzverwalters durch das Insolvenzgericht hat eine enorme Kostenlast zur Folge.
Der Insolvenzverwalter übernimmt nach Insolvenzverfahrenseröffnung den Firmenchefsessel mit allen Konsequenzen und in sämtlichen Belangen. Die früheren Firmeninhaber sind diesem auf Gedeih und Verderb ausgeliefert.
In vielen Fällen kann das Vorgehen des Insolvenzverwalters erfolgreich verhindert werden, damit keine Stilllegung, Zerschlagung, Liquidation des Betriebs stattfindet. Durch entsprechendes Vorgehen des Beraters herrscht wieder Chancengleichheit und der Insolvenzverwalter kann nicht mehr ungeprüft zu Lasten der bisherigen Betriebsinhaber endgültige und somit unumkehrbare Entscheidungen treffen. Es ist nicht nur vorrangiges Ziel, die hohen Kosten eines Insolvenzverwalters zu vermeiden, sondern eine gekonnte und maßgeschneiderte Sanierung mit entsprechender Fortführungsprognose zu entwerfen und abzuwickeln. Das Unternehmen muss dabei zu keiner Zeit die Fäden aus der Hand geben und kann selbst den weiteren Weg (mit Beratungshintergrund) bestimmen.