Sanierung statt Insolvenz
für eine erfolgreiche Zukunft Ihres Unternehmens
- Vermeidung einer Insolvenz und somit eines teuren Insolvenzverfahrens
- Chancen des neues Restrukturierungsverfahrens frühzeitig nutzbar
- Gute Handlungsmöglichkeiten bei schon eröffnetem Insolvenzverfahren
- Beste Handlungsmöglichkeiten schon Jahre vor einer beginnenden Insolvenz
- Diverse Maßnahmenpakete zur Insolvenzvermeidung
- Handlungsmöglichkeiten lange vor einer Insolvenz, sobald erste Schwierigkeiten erkennbar
- Ziel ist die Abwendung des Insolvenzverfahrens, auch sofern das Verfahren schon eröffnet wurde
- Ziel, solange noch kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, ist die Vermeidung des Verfahrens
- Vorwiegendes Ziel ist die erfolgreiche Fortführung des sanierten Betriebes
Ein Unternehmen, welches in wirtschaftliche bzw. finanzielle Schwierigkeiten gekommen ist, sollte frühzeitig die Chance nutzen, die Möglichkeiten des gesetzlich neu geregelten Restrukturierungsverfahrens mit dem vordringlichen Ziel der Sanierung zu nutzen, um einer drohenden Firmeninsolvenz zuvorzukommen. Insolvenzberatung ist keine Insolvenzverwaltung. Sie hat das Ziel, eine Insolvenz zu vermeiden. Die Einsetzung eines Insolvenzverwalters durch das Insolvenzgericht hat eine enorme Kostenlast zur Folge.
Der Insolvenzverwalter übernimmt nach Insolvenzverfahrenseröffnung den Firmenchefsessel mit allen Konsequenzen und in sämtlichen Belangen. Die früheren Firmeninhaber sind diesem auf Gedeih und Verderb ausgeliefert.
In vielen Fällen kann das Vorgehen des Insolvenzverwalters erfolgreich verhindert werden, damit keine Stilllegung, Zerschlagung, Liquidation des Betriebs stattfindet. Durch entsprechendes Vorgehen des Beraters herrscht wieder Chancengleichheit und der Insolvenzverwalter kann nicht mehr ungeprüft zu Lasten der bisherigen Betriebsinhaber endgültige und somit unumkehrbare Entscheidungen treffen. Es ist nicht nur vorrangiges Ziel, die hohen Kosten eines Insolvenzverwalters zu vermeiden, sondern eine gekonnte und maßgeschneiderte Sanierung mit entsprechender Fortführungsprognose zu entwerfen und abzuwickeln. Das Unternehmen muss dabei zu keiner Zeit die Fäden aus der Hand geben und kann selbst den weiteren Weg (mit Beratungshintergrund) bestimmen.
Die zu vermeidende Insolvenzverwaltung beginnt nach der gerichtlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. bei Antragstellung hierzu. Auch durch den zunächst als "vorläufig" eingesetzten Insolvenzverwalter entstehen bereits unnötige Kosten, die bei folgender endgültiger Einsetzung in immense Höhe wachsen. In diesem Fall arbeiten wir auf Grund der gebotenen Eile des zeitlichen Ablaufs nicht Schritt für Schritt ab, sondern nehmen in Übereinstimmung mit dem vertretenen Unternehmen und dessen Geschäftsführung parallel sämtliche Schritte vorweg, die ansonsten ein langwieriges Verfahren nach sich ziehen könnten, bei denen ein Insolvenzverwalter die geschäftliche Führung über das Unternehmen - bis hin zu einer Veräußerung bzw. der Liquidation/Zerschlagung des Betriebs - mit Alleinentscheidungsgewalt an sich nimmt.
Frühzeitige bzw. rechtzeitige Restrukturierungsmaßnahmen werden Ihr Unternehmen auch weiterhin wieder in eine gehobene Marktposition bringen, auch wenn diese durch schwierige Zeiten vorübergehend etwas gedämpft wurde.