Restrukturierungs- und Sanierungsberatung
Wir finden die Lösung

Sanierungsgutachten

Für eine Restrukturierung bzw. Sanierung im Sinne der bereits beschriebenen neuen gesetzlichen Grundlagen wird gemäß den vom Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. entwickelten und von der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH bestätigten Anforderungen ein Sanierungsgutachten erstellt.

Die plausible und realisierbare Darstellung des Restrukturierungs-Konzepts im Interesse der Gesellschafter, Kreditgeber, Managements, Arbeitnehmer sowie der Gläubiger führt dazu, dass dieses gegenüber einzelnen Gläubigern durchsetzbar ist, was Schulden- und Kostensenkungen für das betreute Unternehmen zur Folge hat. Die Umsetzbarbarkeit des operativen und strategischen Restrukturierungskonzepts wird durch eine integrierte 2-Jahres-Planung mit GuV, Bilanz, Cashflow-Analyse und Unterstreichung der Sanierungsfähigkeit durch Vorlage von Ertrags-, Vermögens- und entsprechenden Liquiditätskennzahlen umgesetzt.




 
 
 
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