Restrukturierungs- und Sanierungsberatung
Wir finden die Lösung

Sanierung / Restrukturierung statt Insolvenz
Juristische und steuerrechtliche Begleitung / Betreuung inkludiert





Insolvenzverwaltung vermeiden




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Insolvenzverfahren vermeiden

Besonders hervorzuheben ist der Verlust von Vermögenswerten. Häufig liquidiert der Insolvenzverwalter während des Insolvenzverfahrens Vermögenswerte, um Schulden zu begleichen. Dies kann für das Unternehmen den Verlust wertvoller Ressourcen und Geschäftseinheiten bedeuten, die möglicherweise für die zukünftige Rentabilität bedeutsam wären.

Insolvenzverfahren führen mitunter zu Massenentlassungen und Unsicherheit unter den Mitarbeitern führen. Die Angst vor Arbeitsplatzverlust und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Moral und Produktivität der verbleibenden Mitarbeiter leidet.

Die Ankündigung eines Insolvenzverfahrens beeinträchtigt das Vertrauen von Kunden und Lieferanten. Verlust von Geschäften und Partnerschaften ist eine häufige Folge, wodurch Unternehmen weiter geschwächt werden. Die Aussicht auf eine erfolgreiche Sanierung sinkt.

Kunden, Lieferanten, Investoren erfahren von der Insolvenz durch die Veröffentlichungspflicht. Die Markenreputation wird beeinträchtigt und das Vertrauen in das Unternehmen untergraben.

Externe Finanzierung kann nach einem Insolvenzverfahren schwieriger werden. Investorentätigkeiten ebenso. 

Insolvenzverfahren sind kostspielig und zeitaufwändig sein, da sie rechtliche Verfahren, gerichtliche Anhörungen, Gutachter- und Anwaltskosten sowie andere Verwaltungskosten umfassen. Der Prozess kann Monate oder sogar Jahre dauern und verlagert daher die Prioritäten des Unternehmens.

Das Management verliert in der Regel die Kontrolle über das Unternehmen. Diese sowie die Verwaltung des Unternehmens übernimmt der Insolvenzverwalter. Konflikte und Spannungen sowie die dauerhafte Schließung/Stilllegung des Betriebes sind dabei nicht ausgeschlossen.

Ein Insolvenzverfahren sollte daher vermieden werden. Vor allem, da es neue Möglichkeiten der Vermeidung durch das neu gesetzlich geregelte Restrukturierungsverfahren gibt. Es spielt außerhalb des Insolvenzverfahrens und beinhaltet zahlreiche Möglichkeiten, die finanzielle Stabilität des Unternehmens wiederherzustellen und dauerhaft zu gewährleisten. Auch die negativen Auswirkungen auf Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten sind, wenn überhaupt spürbar, minimal.

Der Insolvenzverwalter kann unter bestimmten Umständen ein Unternehmen schließen oder Geschäftsbetriebe einzustellen. Aber nur, wenn die Fortführung des Geschäftsbetriebs nicht mehr wirtschaftlich vertretbar ist oder die Liquidierung von Vermögenswerten zur Begleichung von Schulden notwendig ist:

  • Wirtschaftliche Unrentabilität liegt vor, wenn die Fortführung des Betriebs zu weiteren Verlusten führen würde. Hierdurch würden weitere finanzielle Schäden vermieden.
  • Sofern keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, um den Betrieb aufrechtzuerhalten oder offene Verbindlichkeiten zu begleichen, kann der Insolvenzverwalter sich für die Schließung entscheiden. Er muss im Interesse der Gläubiger handeln.
  • Rechtliche oder regulatorische Probleme könnten zudem unüberbrückbar sein, wie etwa Verstöße gegen Gesetze oder Vorschriften, die eine Fortführung des Geschäftsbetriebs vereiteln. Sollte sich daher ein Insolvenzverwalter zur Schließung des Unternehmens gezwungen fühlen, sollte ein - vom Insolvenzverfahren unabhängiger - Gutachter eingeschaltet werden, der diesem Vorhaben mit entsprechenden Lösungen entgegentritt.
  • Sollte der Insolvenzverwalter keinen erfolgreichen Weg einer Sanierung des Unternehmens erkennen und somit der Auffassung sein, die Interessen der Gläubiger nur durch eine Betriebsstillegung zu wahren, sollten ihm ebenfalls sämtliche Wege einer Sanierung per Gutachten aufgezeigt werden. Ein Gutachter ist daher nötig, weil letztendlich das Insolvenzgericht über das weitere Vorgehen entscheidet. Der Insolvenzverwalter ist insofern auch gerichtlicher Gutachter - und soweit wird ihm das Gericht folgen, als keine anderen Gutachten vorgelegt werden. 
  • Die Entscheidungen des Insolvenzverwalters hinsichtlich einer Unternehmensschließung sind fallabhängig. Die Schließung eines Unternehmens muss von ihm rechtlich und wirtschaftlich sorgfältig unter Abwägung aller relevanten Faktoren geprüft werden.























Insolvenzverwalter







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Wir unterstützen Sie bei der Umstrukturierung und Neuausrichtung ihrer Geschäftsaktivitäten, hauptsächlich bei drohender Insolvenz, sinkenden Umsätzen, ineffizienten Betriebsabläufen oder anderen Herausforderungen, um die langfristige Rentabilität zu sichern:

  • Analyse der aktuellen und zukünftigen Situation des Unternehmens, einschließlich Finanzlage, Geschäftsmodelle, Marktumfeld und Wett-bewerbssituation.
  • Entwicklung von Restrukturierungsplänen, um die finanzielle Stabilität und Rentabilität des Unternehmens wiederherzustellen und zu sichern sowie für die Sanierung aufzuzeigen.
  • Umsetzung von Maßnahmen zur Kosteneinsparung, Effizienzsteigerung und Umsatzsteigerung.
  • Verhandlungen mit Gläubigern, Lieferanten, Kunden, zur Umsetzung der Restrukturierung bzw. Sanierung.
  • Rechtliche, steuerrechtliche, wirtschaftliche und regulatorische Fragen im Zusammenhang mit der Restrukturierung sowie den dazu notwendigen Vertragsgestaltungen und -verhandlungen.



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