Das Insolvenzverfahren
Ablauf des Insolvenzverfahrens
Das Insolvenzverfahren dient der Reglung der finanziellen Angelegenheiten eines zahlungsunfähigen bzw. überschuldeten Unternehmens. Insolvenzverfahren können sich über einen längeren Zeitraum erstrecken und erfordern eine sorgfältige Verwaltung und Durchführung durch den Insolvenzverwalters unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Oft erfordert das jedoch eine entsprechend fachgerechte Überprüfung. Hier der Auflauf im Groben:
- Antragstellung auf Insolvenzverfahren:Der Antrag kann vom Unternehmen selbst, von einem Gläubiger oder von Amts wegen gestellt werden. Größte Vorsicht ist bei Antragstellungen von Ämtern und Behörden geboten. Der Eindruck rechtmäßigen staatlichen Vorgehens entsteht, was jedoch nicht immer der Fall ist. Der Insolvenzantrag wird beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht.
- Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts:Das Insolvenzgericht prüft den eingegangenen Insolvenzantrag anhand vorgelegter Unterlagen und entscheidet über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und bei Zulässigkeit den Eröffnungsbeschluss. Zugleich bestellt es einen Insolvenzverwalter.
- Bestellung eines Insolvenzverwalters:Der bestellte Insolvenzverwalter übernimmt die Verwaltung und Abwicklung des Insolvenzverfahrens. Er hat die Aufgabe, die Vermögenswerte des Unternehmens zu verwalten, Schulden zu begleichen sowie die Möglichkeit den Geschäftsbetrieb zu liquidieren. Hier ist selbstverständlich äußerste Vorsicht geboten.
- Erstellung des Insolvenzplans:In dem vom Insolvenzverwalter zu erstellenden Insolvenzplan wird die Vorgehensweise zur Abwicklung des Insolvenzverfahrens festlegt. Der Plan umfasst Maßnahmen zur Verwertung von Vermögenswerten, zur Begleichung von Schulden und könnte zudem Sanierungsmaßnahmen enthalten. Letzteres sollte von einem unabhängigen Experten angestoßen und vorangetrieben werden.
- Prüfung der Forderungen:Gläubiger melden ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter an. Der Insolvenzverwalter erstellt nach Prüfung eine Gläubigerliste.
- Verteilung der Insolvenzmasse:Die Insolvenzmasse wird vom Insolvenzverwalter unter den Gläubigern entsprechend gesetzlichen Bestimmungen und dem Insolvenzplan des Verwalters verteilt. Gläubiger werden teils bevorzugt behandelt. Wer erst jetzt handelt, hat keine Möglichkeit der Sanierung mehr.
- Beendigung des Insolvenzverfahrens:Nach der sogenannten Abwicklung erfolgt die Beendigung des Verfahrens durch Schlussverteilungsbeschluss des Insolvenzgerichts. Das Unternehmen wird aus dem Handelsregister gelöscht. Das Insolvenzverfahren ist abgeschlossen. Eventuell sich ergebende Schadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter sind dann nur schwer durchsetzbar.